Eingliederungsvereinbarung
Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ein Vertrag zwischen Ihnen und uns als Jobcenter. Darin werden die nächsten Schritte vereinbart, die erforderlich sind, um die gemeinsam vereinbarten Ziele zu erreichen.
In der Eingliederungsvereinbarung werden die Hilfen eingetragen, die wir als Jobcenter Ihnen dabei gewähren können und auch Ihre Pflichten, denn ohne Ihr Zutun kann das Ziel nicht erreicht werden. Beide Seiten -Sie und das Jobcenter- erklären mit ihren Unterschriften verbindlich, dass sie mit den Inhalten einverstanden sind. (§ 15 SGB II)
Sie bekommen ein Exemplar dieser Eingliederungsvereinbarung ausgehändigt. Lesen Sie diese am besten nach dem Gespräch nochmal sorgfältig durch und halten Sie sich an die Absprachen.
Sie können Ihre Eingliederungsvereinbarung auch gut nutzen, um sich auf das nächste Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler vorzubereiten.
Bei Fragen zu Ihrer Eingliederungsvereinbarung können Sie sich mit dem Button Direktkontakte unmittelbar an Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF) wenden oder einen Termin buchen.