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Wohnungsbeschaffungskosten

Wenn Sie mit Zustimmung des Jobcenters umziehen bzw. eine neue Wohnung anmieten, können sog. Wohnungsbeschaffungskosten vom Jobcenter übernommen werden. Dazu zählen neben einer Kaution oder den Genossenschaftsanteilen auch eine evtl. notwendige Einzugsrenovierung oder die Umzugskosten.

Bei erstmaliger Anmietung einer eigenen Wohnung, oder wenn Sie nach einem Brand oder Diebstahl Hausrat oder Kleidung verloren haben, können Sie Kosten für die Erstausstattung mit Möbeln und Hausrat geltend machen.

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Team Finanzielle Hilfen auf und lassen sich beraten.

Kontakt zum Jobcenter Düsseldorf


Rechtliche Grundlagen

§ 22 Abs. 6 SGB II