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Das Teilhabechancengesetz

Das Teilhabechancengesetz  ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten und bietet Ihnen neue Chancen, in Arbeit zu kommen.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:

  • Sie sind motiviert und wollen Ihr eigenes Einkommen verdienen
  • in den letzten sieben Jahren haben Sie mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen, Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können nach 5 Jahren gefördert werden
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt
  • Sie waren in den letzten Jahren lediglich kurzfristig erwerbstätig


Das Projektteam Teilhabechancengesetz:

  • sucht für Sie zielgerichtet offene Arbeitsstellen mit Tariflohn oder Mindestlohn
  • bereitet Sie persönlich auf Vorstellungsgespräche vor und begleitet Sie bei Bedarf zu Arbeitgebern
  • stehet Ihnen jederzeit beratend zur Seite, auch wenn Sie die Stelle bereits angetreten haben (Coaching)


Das Jobcenter

  • fördert die Arbeitsverhältnisse mit Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber
  • ermöglicht Ihnen bei Bedarf Weiterbildungen/Qualifizierungen während des Arbeitsverhältnisses
  • Sie haben Interesse oder wollen lediglich Ihre Fördermöglichkeiten erfragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: