Geld zum Leben
Der sog. Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich fortgeschrieben. § 20 SGB II
Der Regelbedarf ist Bestandteil von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken.
Hier finden Sie die aktuellen Regelsätze:
Personen | Regelbedarf |
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Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Partner | 446 € (bisher 432) |
2 volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft | je 401 € (bisher 389) |
Weitere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft | 283 € (bis 6 J.) (bisher 250) 309 € (6-13 J.) (bisher 308) 373 € (14-17 J.) (bisher 328) 357 € (18-24 J.) (bisher 345) |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Genehmigung des Jobcenters aus- oder umziehen | 345 € (bisher 339) |
| gültig ab 01.01.2021 |