Hintergrund ist die bundesweite Einstellung des Postscheckverfahrens durch die Postbank, die bis spätestens Ende des Jahres vollständig abgeschafft wird. Bereits im Sommer 2025 ist mit einem kontinuierlichen Abbau der Einlösemöglichkeiten in Postfilialen zu rechnen.
Aus diesem Grund erfolgt die Auszahlung von Leistungen des Jobcenters in Zukunft ausschließlich per Überweisung auf einem eigenen Bankkonto.
Wer Leistungen bislang per Postscheck entgegennimmt, muss sich daher schnellstmöglich mit einer Bank oder Sparkasse seiner Wahl in Verbindung setzen und dort ein Konto eröffnen.
Die Bankverbindung (IBAN und BIC) muss dem Jobcenter Düsseldorf rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Überweisung der Leistungen auch ab Januar 2026 ohne Unterbrechung erfolgen kann.
Für Menschen ohne Konto besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich garantiertes Konto, das jede Bank in Deutschland führen muss.
Nähere Informationen zum Basiskonto bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter folgendem Link:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Das Jobcenter Düsseldorf bittet um Beachtung dieser Änderungen und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.