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Urlaub / Ortsabwesenheit

Urlaub nennt sich im Jobcenter „Ortsabwesenheit“, da Sie sich dann vorübergehend nicht an Ihrem Wohnort aufhalten. Wenn Sie mehr als 24 Stunden dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können, weil Sie aus privaten Gründen verreisen möchten, können Sie insgesamt bis zu 21 Kalendertagen im Jahr ortsabwesend sein. 
 

Ortsabwesenheit / Urlaub genehmigen lassen

Ortsabwesenheit / Urlaub ist vor Beginn der Reise bzw. der Ortsabwesenheit bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF) zu beantragen. Nutzen Sie hierfür den Button Direktkontakte

Das Jobcenter entscheidet dann, ob die Ortsabwesenheit / der Urlaub im gewünschten Zeitraum bei Fortzahlung der Geldleistungen möglich ist. Das ist nicht immer der Fall, zum Beispiel während der Teilnahme an einer Maßnahme bzw. Fortbildung oder wenn wir für Sie eine konkrete Arbeitsstelle haben. 

Wenn die Ortsabwesenheit / der Urlaub genehmigt ist, werden Ihre Leistungen dann für bis zu 3 Wochen (21 Kalendertage) weitergezahlt. Für jeden weiteren Tag können keine Geldleistungen mehr gezahlt werden und erst wieder aufgenommen werden, sobald eine persönliche Vorsprache im Jobcenter erfolgt ist.

Melden Sie sich doch bitte nach Ihrem Urlaub mit dem Button Direktkontakte wieder bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner Beratung-Arbeit-Förderung.

Kontakt zum Jobcenter Düsseldorf