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Gleichstellungsbeauftragte

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

schön, dass Sie auf unsere Seite zur Gleichstellungsarbeit im Jobcenter Düsseldorf gefunden haben.                            

Mein Name ist Bettina Bäcker.

Ich bin die Gleichstellungsbeauftragte des Jobcenters Düsseldorf und setze mich seit 2012 in allen Gleichstellungsfragen für die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.


Welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte?
Der Gesetzgeber hat mit dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für Deutschland das Ziel zum gesetzlichen Auftrag erklärt,

  1. die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen,
  2. bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern,
  3. sowie die Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern.

Um diesem Ziel in der Praxis Nachdruck zu verleihen und aktiv die Umsetzung, Anwendung und den Ausbau entsprechender Angebote voranzutreiben, wurde das Amt der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen. Sie wird alle vier Jahre aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten gewählt und ist ausschließlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Düsseldorf zuständig.

Die Gleichstellungsbeauftragte stellt für die Beschäftigten und unsere Führungskräfte eine wichtige Beratungs- und Unterstützungsinstanz dar.


Sie können sich mit ihren Fragen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden,

  • wenn sie Informationen, Beratung, Hilfe und Unterstützung bezüglich gleichstellungsrelevanter Angelegenheiten benötigen
  • wenn sie sich zu Angeboten der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit informieren möchten
  • wenn sie sich für individuelle Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten speziell für Frauen interessieren
  • wenn sie Vorschläge zur Verbesserung der geschlechtergerechten und/oder familienfreundlichen Gestaltung des Jobcenters Düsseldorf haben
  • wenn sie eine unabhängige Dritte als Vermittlerin/Mediatorin in festgefahrenen Konfliktfällen im beruflichen Kontext wünschen
  • wenn sie Beratung und Unterstützung in Fällen von Mobbing, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wünschen


Was macht die Gleichstellungsbeauftragte noch?
Im Rahmen einer frühzeitigen Einbindung in alle personellen, organisatorischen und sozialen Entscheidungsprozesse besteht ein Teil ihrer Aufgabe darin, die Geschäftsführung in der Umsetzung familienfreundlicher Angebote zu unterstützen, zu beraten und zu deren Ausbau zu motivieren.

Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung der Ziele bildet dabei der Gleichstellungsplan. Ein Gleichstellungsplan wird jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren erstellt und ist das verschriftlichte Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und der Geschäftsführung. In ihm werden Ziele und Maßnahmen festgelegt, um Vereinbarkeitsangebote zu optimieren, Chancengleichheit sicherzustellen und Unterrepräsentanzen abzubauen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Im dritten Gleichstellungsplan erfahren Sie mehr zu den aktuellen Zielsetzungen.


Sie haben persönliche Fragen zur Gleichstellungsarbeit im Jobcenter Düsseldorf?

So erreichen Sie unsere Gleichstellungsbeauftragte und ihre Vertreterin:
 e-Mail an Gleichstellungsbeauftragte
Anschrift:
Luisenstraße 105, 40215 Düsseldorf
Fax: 0211 / 91747-734

Gleichstellungsbeauftragte
Bettina Bäcker
Telefon 0211/91747-261

stv. Gleichstellungsbeauftragte
Meral Songün
Telefon 0211/692-2355

2. stv. Gleichstellungsbeauftragte
Astrid Steinkötter
Telefon 0211/91747-196