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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-duesseldorf.de veröffentlichte Website des Jobcenter Düsseldorf.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde im Zeitraum von 26.01.2024 bis 31.01.2024 durchgeführt.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen größtenteils vereinbar ist.


Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die Darstellung der Bildergalerie im oberen Bereich der Startseite und auf allen weiteren Seiten, lässt sich nicht pausieren, beenden oder ausblenden und ist deshalb mit dem Erfolgskriterium 2.2.2 WCAG 2.1 nicht vereinbar. In der Bildergalerie hinterlegte Texte werden vorgelesen.
  • Auf dieser Website verlinkte PDF-Dokumente sind nicht durchgehend barrierefrei zugänglich gestaltet. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf jobcenter-duesseldorf.de zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.

Daran arbeiten wir:

  • Zukünftig sollen alle PDF-Dokumente der Website barrierefrei zur Verfügung stehen.
  • Es wird geprüft, den Text in der Bildergalerie gezielt anzusteuern, so dass dieser nicht automatisch vorgelesen wird.

Diese Erklärung wurde am 02.02.2024 erstellt.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns  an:

Digitalisierung
Mira Kleinfelder
Tel.: (0211) 91747 828
Mail: Jobcenter-Duesseldorf.Digitalisierungjobcenter-ge.de
 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.