Arbeit finden
- Zukunft sichern

Zum ersten Mal hier?

Sie möchten erstmalig Leistungen beim Jobcenter Düsseldorf beantragen oder wollen aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Düsseldorf umziehen?

Dann können die folgenden Informationen für Sie von Interesse sein:

Bei den Leistungen des Jobcenters nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§ 14 ff SGB II) und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld) bzw. Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Während das Arbeitslosengeld I aus eingezahlten Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gezahlt und nach dem vorherigen Einkommen berechnet wird, wird das Bürgergeld aus Steuermitteln finanziert und richtet sich in der Höhe nach Ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld in Düsseldorf hätten, haben wir einen unverbindlichen Bedarfsrechner für Sie eingerichtet.

Weitergehende Informationen zur Hilfebedürftigkeit, zu den Voraussetzungen zur Beantragung dieser Leistungen und über Ihre Rechte und Pflichten beim Bezug von Bürgergeld finden Sie hier:

Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit zum BürgergeldInformationen zur Antragstellung beim Jobcenter DüsseldorfInformationen über die Höhe der Leistungen (Regelsatz)Informationen über die in Düsseldorf geltenden Regelungen über angemessene UnterkunftskostenBeratung-Arbeit-Förderung: Informationen über die Leistungen des Jobcenters Düsseldorf zur Eingliederung in Arbeit
 

Zuzug aus einer anderen Stadt

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Düsseldorf umziehen und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Bürgergeld bezogen haben, sollten Sie sich vor Anmietung einer Wohnung in Düsseldorf die Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung beim Jobcenter Düsseldorf einholen. Geben Sie dabei bitte auch eine nachvollziehbare Begründung für Ihren geplanten Umzug nach Düsseldorf ab. Teilen Sie uns außerdem bitte Folgendes mit:      

• Anschrift der neuen Wohnung
• Größe der Wohnung?
• Höhe der Kaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung
• Höhe der Heizkosten
• Mit wie vielen Personen wird die Wohnung bezogen?

Sie erhalten dann eine Bescheinigung, ob die Wohnung, die Sie in Düsseldorf anmieten möchten, den hier geltenden Regelungen über angemessene Unterkunftskosten entspricht. 

Nach positiver Entscheidung können Sie dann unter Vorlage des abgeschlossenen Mietvertrages beim Jobcenter Düsseldorf Leistungen beantragen.

Informationen zur Antragstellung beim Jobcenter DüsseldorfInformationen über die in Düsseldorf geltenden Regelungen über angemessene Unterkunftskosten