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Zahlt das Jobcenter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?

Wenn Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind, übernimmt das Jobcenter die Zahlung der Beiträge während des Leistungsbezuges. Alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft werden ab dem 15. Lebensjahr durch das Jobcenter pflichtversichert.

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind und nicht mehr in die gesetzliche Versicherung wechseln können, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Beiträge bis zum halben Basissatz stellen (weitere Infos zum Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung  finden Sie im Merkblatt Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen).

Ein Zuschuss ist auch dann möglich, wenn grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen besteht, aber durch Zahlung der Beiträge der KV/PV die Hilfebedürftigkeit eintreten würde.

Weitere Infos im Merkblatt  Kosten für Gesundheit und Versicherung  .

Kontakt zum Jobcenter Düsseldorf


Rechtliche Grundlagen

§ 26 SGB II