Arbeit finden
- Zukunft sichern

Wenn der oder die Lebenspartner*in oder Ehepartner*in aus Ihrem Haushalt auszieht oder einzieht

Auszug Lebens-/Ehepartner*in

Wenn Sie oder Ihr*e Partner*in aus Ihrem gemeinsamen Haushalt ausziehen, bilden Sie keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft mehr und die jeweiligen finanziellen Hilfen müssen neu berechnet werden.

Die Person, die aus dem Haushalt auszieht, kann nach Auszug einen eigenen Antrag auf finanzielle Hilfen (Bürgergeld) stellen. Hierfür reicht eine kurze telefonische Mitteilung über den Button Direktkontakte bzw. das Kontaktformular  an das jeweilige Team Finanzielle Hilfen. Bitte teilen Sie hierbei auch Ihre neue Adresse mit, an die Ihnen die Antragsunterlagen zugesendet werden. Wenn Sie aus Düsseldorf wegziehen, müssen Sie Ihren Antrag in einem anderen Jobcenter stellen.

Die Person, die im Haushalt verbleibt, erhält dann die Mietkosten und ggf. den Regelbedarf für Alleinstehende. Auch hier empfiehlt sich eine kurze Mitteilung  an das jeweilige Team Finanzielle Hilfen.

Möglicherweise bestehen nach einer Trennung Unterhaltsansprüche.

 

Einzug Lebens-/Ehepartner*in

Wenn der oder die Partner*in neu in Ihren Haushalt einzieht, bilden Sie gemeinsam eine sog. Bedarfsgemeinschaft.

Eine Bedarfsgemeinschaft wirtschaftet und führt gemeinsam den Haushalt. Sie unterstützen sich gegenseitig. Das Einkommen und Vermögen von Ihnen Beiden ist für den gemeinsamen Lebensunterhalt einzusetzen.

Den Einzug der Partnerin oder des Partners teilen Sie dem Jobcenter bitte ganz bequem über das online-Angebot jobcenter.digital mit.

Alternativ per Post oder mit dem Kontaktformular  an Ihr Team Finanzielle Hilfen. Hierfür benötigt das Jobcenter dann folgende Unterlagen:

Um die Ansprüche für Ihre gesamte Bedarfsgemeinschaft schnell auszurechnen, achten Sie bitte auf vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unterlagen. 

Sollten Sie beide kein Einkommen haben und kein Vermögen besitzen, erhalten Sie jeweils den Regelbedarf für (Ehe-) Partner.