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Mieterschutz / Mieterverein

In Ihrer Wohnung sind Mängel (z.B. Schimmelbefall, Heizung funktioniert nicht) und eine Klärung mit dem Vermieter konnte noch nicht herbeigeführt werden? Ihr Vermieter verlangt innerhalb kürzester Zeit mehr Miete oder Sie haben Fragen zu Ihrer Neben-/Betriebskostenabrechnung?

Dann kann Ihnen das Jobcenter einen Beratungsschein für den Mieterverein oder für den Interessenverband Mieterschutz e.V. ausstellen und Sie haben dann die Möglichkeit, dort einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte senden Sie uns per Post, oder bequem über jobcenter.digital direkt an Ihr Team Finanzielle Hilfen oder durch Nutzung unserer Digitalen Service Bereiche folgende Unterlagen zu, damit von hier aus die Notwendigkeit eines Beratungsscheins geprüft werden kann:

-    Schriftliche Erklärung von Ihnen, welche Mängel sich in Ihrer Wohnung befinden,
-    Sämtlicher Schriftverkehr zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter,
-    alle Mieterhöhungsschreiben
-    Neben-/Betriebskostenabrechnung
-    Datenschutzerklärung

Der Mieterverein oder der Interessenverband Mieterschutz e.V. setzt sich z.B.  mit Ihrem Vermieter zur Klärung Ihrer Anliegen in Verbindung und bewertet die rechtlichen Hintergründe (z.B. Mieterhöhungen).

Im Anschluss erfolgt eine Rückmeldung an das Jobcenter (vorausgesetzt, die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung wurde von Ihnen unterschrieben), damit von hier aus ggf. Weiteres veranlasst werden kann.