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Aktuell kein Leistungsbezug, aber hohe Nebenkosten- /Heizkostenabrechnung?

Sie können für den Monat, in dem die Nachzahlung zu zahlen ist, einen Antrag auf Leistungen beim Jobcenter stellen. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier: https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/neuantrag 

Reichen Sie die Neben-/Heizkostenabrechnung als Nachweis ein. 

Wir berechnen dann Ihren Anspruch nach dem SGB II. Die Nachzahlung gehört in diesem Monat zu Ihren Kosten der Unterkunft und Heizung und kann gegebenenfalls übernommen werden. 

Voraussetzung ist jedoch, dass Sie im Abrechnungszeitraum alle Vorauszahlungen tatsächlich gezahlt haben. Nachforderungen, die auf nicht gezahlte Abschläge beruhen, stellen Schulden dar und können nicht als Bedarf berücksichtigt werden.

Nachzahlungen, die nicht Ihre aktuelle Wohnung betreffen, können in der Regel ebenfalls nicht übernommen werden. 

Hier finden Sie weitere Informationen zu Nebenkosten und Heizkosten