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Unterhalt und Geldleistungen vom Jobcenter Düsseldorf

Wenn Sie vom Jobcenter finanzielle Hilfen nach dem SGB II (z.B. Bürgergeld) erhalten, gehen in dieser Zeit Unterhaltsansprüche gegen Andere (z.B. Kindsvater oder Kindsmutter) auf das Jobcenter über.  (§ 33 SGB II

Dies bedeutet für Sie, dass Ihre Unterhaltsansprüche für den Zeitraum der Leistungsgewährung vom Team Unterhalt im Jobcenter Düsseldorf geprüft und entsprechend geltend gemacht werden –  gegebenenfalls auch auf gerichtlichem Wege. 

Sollte bereits ein Rechtsanwalt oder die Beistandschaft mit der Geltendmachung Ihrer Unterhaltsansprüche beschäftigt sein, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, sodass eine Abstimmung erfolgen kann. 
 

Sollten bereits Unterhaltstitel (z.B. gerichtlicher Beschluss, Urkunde des Jugendamtes, notariell beglaubigte Urkunde) bestehen, so übersenden Sie uns diese bitte unverzüglich in Kopie. 
 

Unterhaltszahlungen, die Sie bereits erhalten, geben Sie bitte wahrheitsgemäß in Ihrem Team Finanzielle Hilfen als vorrangige Leistung an. 

Weitere Informationen hinsichtlich der verschiedenen Unterhaltsansprüche finden Sie im Infoblatt Unterhaltsansprüche.

Wenn Sie selbst unterhaltspflichtig sind, finden Sie weitere Informationen im Infoblatt Unterhaltsheranziehung.

Sie können sich auch den Fragebogen für Unterhaltspflichtige bzw. für selbständige Unterhaltspflichtige herunterladen und ausfüllen.
 

Die Unterhaltsprüfung:
Die Unterhaltsprüfung durch das Jobcenter Düsseldorf erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB II und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter Berücksichtigung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien, der Düsseldorfer Tabelle sowie der aktuellen Rechtsprechung.

Unterhaltsvorschuss:
Für Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen während des Bezuges von SGB II-Leistungen wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschusskasse der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Beistandschaft:
Die Beistandschaft hilft Ihnen bei Vaterschaftsfeststellungen sowie der Errichtung von Jugendamtsurkunden wie zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungsurkunden oder Unterhaltsverpflichtungsurkunden.
Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Beistandschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Weitere Fragen zum Unterhalt:
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema „Unterhalt und Geldleistungen vom Jobcenter“ haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf: 

Team Unterhalt 0211/ 91747 963