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Kinderzuschlag

Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

Wenn Sie  Kindergeld für Ihr Kind bekommen und mindestens 600 Euro bzw. als Paar 900 Euro im Monat verdienen,  könnten Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag  (KiZ) haben. Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag auf das Kindergeld. Er soll Ihnen helfen, wenn Sie zwar genug für sich alleine verdienen, aber es für die ganze Familie nicht reicht.  

Wann erhalten Sie Kinderzuschlag?

Sie erhalten Kinderzuschlag, wenn

  • Ihre Kinder mit Ihnen im Haushalt wohnen und noch nicht 25 Jahre alt und auch nicht verheiratet oder verpartnert sind
  • Sie Kindergeld für Ihr Kind/Ihre Kinder bekommen
  • Sie entweder alleinerziehend sind und mindestens 600 Euro* monatlich verdienen oder als Paar zusammen mindestens 900 Euro* verdienen
    *durchschnittliches Einkommen der letzten 6 Monate vor Ihrer Antragstellung berücksichtigt


Wie hoch ist der Kinderzuschlag und wann wird er gezahlt?

Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie können pro Kind maximal 250 Euro erhalten. Der Kinderzuschlag wird monatlich zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. 

Was, wenn der Kinderzuschlag nicht ausreicht?

Wenn Ihr Arbeitseinkommen zusammen mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag nicht für Ihre Familie ausreicht, können Sie zusätzlich noch einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Weitere Infos und Online-Antrag auf Kinderzuschlag

Weitere Informationen zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag erhalten Sie auch bei der Hotline der Familienkasse der Bundeagentur für Arbeit unter der Telefon Nummer:  
0800 4 555530 (gebührenfrei).