Arbeit finden
- Zukunft sichern

Ich habe Arbeit gefunden! bekomme ich noch Geldleistungen vom Jobcenter?

Sie haben eine Arbeit gefunden? Herzlichen Glückwunsch!

Bitte teilen Sie uns so schnell wie möglich Ihre Arbeitsaufnahme  mit:

Die Informationen können Sie schriftlich einreichen oder Ihrer Ansprechpartnerin bzw Ihrem Ansprechpartner im Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF) mitteilen. Zur Kontaktaufnahme  klicken Sie auf den Button Direktkontakte.

Ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit: Mit einem Erwerbseinkommen haben Sie auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche, als nur mit den Finanziellen Hilfen vom Jobcenter.

Je nach Einkommenshöhe können Sie noch sogenannte aufstockende Leistungen von uns erhalten und profitieren bei der Anrechnung Ihres  Einkommens von den Freibetragsregelungen (§ 11b SGB II). 

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte  zu Ihrer Arbeitsaufnahme in Ihrem Team Finanzielle Hilfen ein, um den Leistungsanspruch schnellstmöglich korrekt für Sie berechnen zu können: 

  • Kopie des Arbeitsvertrages
    Ihren Arbeitsvertrag erhalten Sie vor Arbeitsbeginn. Bitte reichen Sie umgehend eine Kopie des Arbeitsvertrages ein.
  • Einkommensbescheinigung/Kontoauszug, sobald vorliegend
    Nachweis über die Höhe des Einkommens und des Zeitpunktes, wann es auf Ihrem Konto eingeht. 

Warum sind die Angaben wichtig?
Bürgergeld wird -im Gegensatz zum Erwerbseinkommen- am Monatsende im Voraus für den nächsten Monat ausgezahlt. Im SGB II gilt das Zuflussprinzip, das heißt, laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem Sie sie tatsächlich auch erhalten (§ 11 SGB II).

Wenn Sie Einkommen haben, wird es in dem Monat angerechnet, in dem es auf Ihrem Konto angekommen ist. Da die Höhe der Leistungen einkommensabhängig ist, erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine Neuberechnung und Entscheidung Ihres Leistungsanspruches. Vielleicht besteht nur noch ein geringer Restanspruch. Dann können Sie auch auf das Bürgergeld verzichten. Hierzu reicht ein formloses Schreiben mit Angabe des Zeitpunktes des Leistungsverzichts. 
 

Welche Möglichkeiten gibt es, die Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung finanziell zu überbrücken?
In der Regel erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber das erste Gehalt nicht am Monatsanfang der Beschäftigung. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf ein Darlehen für überbrückende Leistungen bis zu der ersten Gehaltszahlung beim Jobcenter zu stellen. Damit ist sichergestellt, dass Sie Ihren Lebensunterhalt weiter sicherstellen können.
Rufen Sie in Ihrem Team Finanzielle Hilfen direkt an, um Ihre persönliche Situation zu besprechen.

Kontakt zum Jobcenter Düsseldorf

Rechtliche Grundlagen

§ 11 SGB II§ 11b SGB II