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Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Sie haben einen Schulabschluss oder Berufsabschluss im Ausland erworben?

Vor dem Anerkennungsverfahren benötigen Sie in der Regel eine Übersetzung durch gerichtlich vereidigte Dolmetscher*innen. 

Um Ihre Zeugnisse übersetzen zu lassen, können Sie hierfür Leistungen aus dem Vermittlungsbudget beantragen. Wenden Sie  sich hierfür über den Button Direktkontakte an Ihren Arbeitsvermittler oder Ihre Arbeitsvermittlerin in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF).
 

Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen 

Für die Fachhochschulreife und die allgemeine Hochschulreife wenden Sie sich bitte an die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf. 

Für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss (Hauptschulabschluss und mittlere Reife) wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Köln. 
Bei Fragen können Sie auch über den Button Direktkontakte mit Ihrem Arbeitsvermittler oder Ihre Arbeitsvermittlerin in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung sprechen. 
 

Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen 

Wenden Sie sich bei Fragen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen über den Button Direktkontakte  direkt an Ihren Arbeitsvermittler oder Ihre Arbeitsvermittlerin in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung oder nehmen Sie eine Anerkennungsberatung in Anspruch. Hierzu finden Sie noch weitere Links auf der rechten Seite.
 

Zertifizierung von beruflichen Kenntnissen ohne formalen Abschluss 

Haben Sie berufliche Erfahrung und haben keinen Abschluss, den Sie nachweisen können? 

Mit der Qualifizierungsanalyse können Ihre beruflichen Fähigkeiten festgestellt und durch die entsprechenden Stellen bescheinigt werden.