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Neuigkeiten Vereinfachte Neuanträge bis 31.12.2022 möglich

Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde durch das Bundeskabinett bis zum 31. März 2022 verlängert. Dadurch werden weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt.

Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten bereits seit dem 1. März 2020 und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt.

Den vereinfachten Antrag sowie weitere Formulare für Ihren ALG II-Antrag in der jeweils aktuellen Fassung sowie Ausfüllhinweise und Merkblätter in Deutsch und vielen anderen Sprachen  finden Sie zum Download   auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Bitte denken Sie daran, bei Ihrem Neuantrag auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft immer mit einzureichen.