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Organisation / Über uns

Zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und den sich daraus ergebenden finanziellen, personellen und organisatorischen Handlungsnotwendigkeiten hatten in Düsseldorf die Agentur für Arbeit und die Landeshauptstadt mit Zustimmung des Rates am 08.11.2004 eine öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft (ARGE Düsseldorf) gegründet. 

Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ist die Zusammenarbeit im Jahr 2010 durch den Bundesgesetzgeber neu geregelt und verfassungsrechtlich abgesichert worden. Die gemeinsamen Einrichtungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II tragen nun bundesweit die Bezeichnung "Jobcenter".

Die Agentur für Arbeit und die Landeshauptstadt Düsseldorf haben auf Grundlage der neuen gesetzlichen Regelungen im Dezember 2010 eine Kooperationsvereinbarung (Vereinbarung über die Ausgestaltung einer gemeinsamen Einrichtung gemäß §44b SGB II)abgeschlossen, durch die die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit nahtlos fortgesetzt werden kann. 

Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird das Jobcenter Düsseldorf durch verschiedene Organe und durch eine aufgabenorientierte Aufbauorganisation unterstützt.