Die Bundesregierung hat entschieden, dass bei Neuanträgen die Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft bis 31. März 2021 erneut verlängert werden.
Den vereinfachten Antrag (VA) finden Sie in unserem Downloadcenter.
Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten über den 31.12.2020 hinaus noch bis zum 31. März 2021. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der tatsächlichen Höhe an.
Vereinfachte Neuanträge bis zum 31.03.2021 möglich
