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Neuigkeiten Stadt Düsseldorf legt neue Mietobergrenzen fest

Mit Wirkung vom 01.11.2018 hat die Stadt Düsseldorf neue Angemessenheitsgrenzen bei den Leistungen für Unterkunft (§22 SGB II) festgelegt. Die entsprechenden Beträge wurden auf Grundlage von Erhebungen des Amtes für Statistik und Wahlen der aktuellen Entwicklung angepasst. So wurde z.B. die Angemessenheitsgrenze für einen 1-Personen-Haushalt von 415 auf 459 Euro angehoben.

Die neuen Mietobergrenzen finden Sie <link internal-link>hier