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Neuigkeiten Sonderregelung für Weiterbewilligungsanträge endet Ende August

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen war der Verzicht auf Weiterbewilligungsanträge auf Arbeitslosengeld II. Diese Regelung endet bundesweit am 30. August 2020.

Weiterbewilligungsantrag wieder notwendig
Kundinnen und Kunden mussten während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus.

Die Jobcenter verschicken deshalb ab dem 20. Juli 2020 Schreiben an alle Leistungsberechtigten, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August 2020 endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft.

Die ausgefüllten Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich!


Für Neuanträge wurden die Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft bis 30. September 2020 verlängert
Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten noch bis zum 30. September 2020. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der vollen Höhe an.

Für Neuanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln für die Beantragung von Arbeitslosengeld II: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.