Mit dem Düsselpass der Landeshauptstadt Düsseldorf können Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen Vergünstigungen erhalten. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.
Kundinnen und Kunden des Jobcenters mussten bisher den Düsselpass beantragen. Dieses aufwändige Verfahren wird zum 01.07.2017 durch ein vom Jobcenter entwickeltes automatisiertes Verfahren ersetzt.
Anträge müssen ab sofort nicht mehr gestellt werden!
Alle im laufenden Leistungsbezug stehenden Kundinnen und Kunden erhalten den Düsselpass automatisch. Dies gilt auch für Neukunden.
Bitte beachten Sie aber folgendes: aus produktions- und datentechnischen Gründen kann die Versendung des Düsselpasses nicht zeitgleich mit dem Bewilligungsbescheid oder mit Beginn des Leistungsbezuges erfolgen, sondern erst zeitversetzt.
Wichtig: Auch bei Adressänderungen muss zukünftig kein neuer Düsselpass beantragt werden, da die Adresse auf den neuen Pässen nicht mehr aufgedruckt wird.
Bei Fragen zur Versendung oder im Falle von Verlust oder Diebstahl des Düsselpasses reicht ein Anruf im Servicecenter unter 0211-917470 oder eine Mail an das Postfach <link>jobcenter-duesseldorf.duesselpass@jobcenter-ge.de
Grundsätzliche Informationen zum Düsselpass, insbesondere zum Vergünstigungskatalog, finden sich auf der Homepage der Stadt Düsseldorf unter <link http: www.duesseldorf.de duesselpass>www.duesseldorf.de/duesselpass