Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2018 eine Erhöhung der Regelbedarfe für Arbeitslosengeld II-Beziehende beschlossen.
Damit betragen die neuen Regelsätze: 416 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende • jeweils 374 Euro für volljährige Partner • für Kinder je nach Alter zwischen 240 und 332 Euro.
Eine persönliche Vorsprache oder ein gesonderter Antrag ist im Zusammenhang mit der Erhöhung der Regelsätze nicht notwendig. Die Neuberechnung auf den erhöhten Regelsatz wurde automatisch durchgeführt und die pünktliche Auszahlung der erhöhten Regelbedarfe zum 01.01.2018 sichergestellt. Bereits ab Ende November wurden geänderte Bescheide versandt.
Der Regelbedarf soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken. Die Regelbedarfe werden aufgrund einer gesetzlichen Regelung jährlich überprüft und fortgeschrieben.
Weitere Details und die jeweils aktuellen Regelsätze finden Sie auf der Seite <link _blank internal-link>Geld zum Leben.